Wissenswertes zu meinen Psychotherapieangeboten
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
alles, was Sie hier sagen oder tun werden, bleibt hier in der Praxis. Ich bin diesbezüglich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch gegenüber Behörden, ÄrztInnen, Angehörigen, usw.
Psychotherapie kann nur aufgrund Ihrer Freiwilligkeit geschehen, ohne Ihre Einwilligung darf ich Sie nicht behandeln.
Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine teilweise Rückvergütung Ihrer Ausgaben für Psychotherapie beantragen. Sie brauchen dazu eine ärztliche Überweisung spätestens vor unserem zweiten Gespräch. Falls Sie dazu Fragen haben, beantworte ich sie gerne.
Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Abklärung des Problems, mit dem Sie zu mir kommen. Falls eine Konsultation anderer SpezialistInnen des Gesundheitswesens notwendig erscheint, bin ich verpflichtet, Ihnen eine entsprechende Empfehlung zu geben.
Sie haben das Recht auf Wahl einer(s) PsychotherapeutIn Ihres Vertrauens.
Sie haben das Recht auf Information über Art und Dauer der Therapie sowie über die geplanten Abstände zwischen den Gesprächen. Über das vereinbarte und bezahlte Honorar erhalten Sie eine Bestätigung.
Jeder Missbrauch Ihres Vertrauens durch mich ist untersagt, insbesondere jede Nötigung, politische Indoktrination, religiöse Missionierung und sexuelle Beziehung.
Gemäß österreichischem Psychotherapiegesetz bin ich verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen, die allgemeiner Natur sind (z.B. Beginn und Ende der Therapie, Empfehlungen bezüglich Konsultation anderer SpezialistInnen des Gesundheitswesens, u.ä.). In diese dürfen Sie jederzeit Einsicht nehmen.
Vereinbarte Termine müssen auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden. Eine zeitgerechte Absage, spätestens 48 Stunden vorher, befreit Sie von dieser Verpflichtung.
Ich orientiere mich an internationalen Standards und an der gesetzlichen Lage in Österreich.